Finanzielle Absicherung des Unternehmers, seines Ehegatten und seiner Familie

Finanzielle Absicherung des Unternehmers, seines Ehegatten und seiner Familie

Eines der ganz zentralen Themen einer jeden Unternehmensnachfolge ist die (finanzielle) Absicherung des Unternehmers und seiner Familie. Das bis zur Übergabe bezogene Geschäftsführergehalt fällt nach der Übergabe in der Regel ebenso weg wie die Erträge aus dem übergebenen Unternehmen. Die Möglichkeiten, den Übergeber und dessen Familie abzusichern sind dabei vielfältig und auf den individuellen Einzelfall anzupassen. Die Einflüsse des Steuerrechts, des Erbrechts, des Gesellschaftsrechts, des Familienrechts und weiterer Rechtsgebiete sind dabei ebenso zu beachten, wie die persönlichen Bedürfnisse von Übergeber und Übernehmer.

Die Versorgung des abgebenden Unternehmers und dessen Familie kann grundsätzlich sowohl aus der Sphäre des übergebenen Unternehmens, zum Beispiel durch einen Nießbrauch oder einen Beratervertrag, stammen, oder aus der Sphäre des Unternehmensnachfolgers (z.B. durch Vereinbarung einer Rentenzahlung). Auch die effektive Absicherung der Versorgung und die Möglichkeit, auf unvorhergesehene Entwicklungen zu reagieren, spielt regelmäßig eine große Rolle. Daneben sind steuerliche Aspekte regelmäßig ebenfalls von ganz entscheidender Bedeutung.

Neben der finanziellen Absicherung ist die Absicherung des Übergebers vor unerwarteten Entwicklungen ein keinesfalls zu unterschätzender Aspekt. Denn schenkweise Übertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge von heute können sich morgen oftmals als fehlerhaft, überflüssig, voreilig oder unerwünscht erweisen. Dies gilt umso mehr im Bereich der Unternehmensnachfolge.

Ein wesentlicher Bestandteil von Übergabeverträgen im Rahmen der Unternehmensnachfolge ist deshalb die Vereinbarung von geeigneten Rückabwicklungsrechten und Rückforderungsrechten. Sie dienen zum einen der Absicherung von Wohlverhaltenserwartungen des Übergebers (z.B. Zahlung einer Rente an den Übergeber; keine unerlaubte Weiterveräußerung des Unternehmens), dem Schutz vor Gläubigerzugriffen (im Falle der Insolvenz des Übernehmers) oder auch steuerlichen Zielen. Zum anderen können Rückabwicklungsrechte eine enorme psychologische Bedeutung haben, indem sie das Gefühl des Vermögensverlustes beim Übergeber abmildern. Obgleich sich die Verwendung von vertraglichen Rückabwicklungsrechten in der Praxis überwiegend durchgesetzt hat, erfolgt deren Ausgestaltung häufig nicht so differenziert, umfassend und vorausschauend, wie es zu empfehlen wäre und vor allem ohne Beachtung sämtlicher Regelungsbereiche, die zu berücksichtigen sind. Zudem sind mögliche Konflikte mit dem Insolvenzrecht und dem Gesellschaftsrecht zu beachten.

Eine umfassende und vorausschauende Beratung ist in diesem Zusammenhang unabdingbar. Ihre Rechtsanwälte und Steuerberater von Welzer & Partner beraten Sie gerne hierzu im Umkreis von Villingen-Schwenningen, St. Georgen, Tuttlingen, Rottweil und Stuttgart.

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