Erstellung von Konzernabschlüssen

Erstellung von Konzernabschlüssen

Immer häufiger werden Unternehmen konzernrechnungslegungspflichtig. Sowohl große Kapitalgesellschaften als auch gleichgestellte Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, zusätzlich zum Jahresabschluss einen Konzernabschluss aufzustellen. Jedoch können auch kleine Unternehmensgruppen durch Banken oder Gesellschafter oftmals zu einer konsolidierten Rechnungslegung aufgefordert werden.

Ein Konzernabschluss ist mehr als die Summe der Einzelabschlüsse, mehr als reines Konsolidieren von Mutter- und Tochterunternehmen. Ein Konzernabschluss ist vielmehr ein aussagekräftiges Bild der wirtschaftlichen Einheit „Konzern“. Umso wichtiger ist es daher, dass Sie bei seiner Erstellung Profis heranziehen.

Für Viele ist die Konzernrechnungslegung lediglich eine Pflicht. Sie ist aber auch eine Chance, sich die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Unternehmensgruppe zu vergegenwärtigen. Ein Konzernabschluss kann dabei erheblich dazu beitragen, die wirtschaftliche Lage und die Entwicklungen der Unternehmensgruppe darzustellen und eine Analyse der Chancen und Risiken sowie eine Zukunftsplanung zu ermöglichen. Daneben kann eine Konzernrechnungslegung ein wichtiges Instrument im Rahmen von Verhandlungen mit Banken und Investoren sein.

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