Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge

Einer der Schwerpunkte unserer Tätigkeit ist die umfassende Beratung von Unternehmern bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge sowie bei der Strukturierung und Weitergabe Ihres Vermögens an die nächste Generation oder an familienfremde Dritte. Dabei spielen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte gemeinsam mit Ihnen sowohl die Möglichkeiten im Rahmen einer Vermögensübergabe zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge) als auch die Möglichkeiten im Rahmen einer testamentarischen Nachfolge durch und wägen dabei die Vor- und Nachteile der jeweiligen Optionen gezielt und unter Berücksichtigung individueller Wünsche und Gegebenheiten ab. Zugleich zeigen wir Ihnen Gestaltungsspielräume auf, die im Rahmen der individuellen Nachfolgeplanung genutzt werden können.

In unsere Beratung fließen dabei sämtliche erb-, gesellschafts-, steuer- und familienrechtlichen Aspekte ein, insbesondere auch unter Berücksichtigung typischer Besonderheiten von inhabergeführten Unternehmen und Familienunternehmen. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass wir Ihnen optimale Lösungen aufzeigen, um Ihr Lebenswerk zu sichern und um für eine rechtlich sichere und zugleich steueroptimierte Unternehmensnachfolge zu sorgen. Im Rahmen der lebzeitigen Unternehmensnachfolge stellen wir zugleich sicher, dass der Übergeber finanziell abgesichert ist und dies auch dann bleibt, wenn es zu unerwarteten Entwicklungen kommt.

Entsprechend Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Zielsetzungen entwerfen unsere Rechtsanwälte und Steuerberater eine auf Ihr Unternehmen und Ihre persönliche Situation individuell zugeschnittene Nachfolgeplanung und begleiten deren Umsetzung durch Ausarbeitung der erforderlichen Verträge und letztwilligen Verfügungen.

Unser Leistungsportfolio umfasst dabei insbesondere die folgenden Leistungen:

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Kanzlei Schwenningen

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78056 Villingen-Schwenningen

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Mehr zum Thema Unternehmensnachfolge

» Entwurf, Umsetzung und notwendige Anpassungen von Gesellschaftsverträgen

Soll ein Unternehmen schrittweise oder auf mehrere Nachfolger übertragen werden, muss im Vorfeld oftmals ebenfalls eine Anpassung des Gesellschaftsvertrags erfolgen. Häufig liegen ältere Gesellschaftsverträge vor, die nicht dafür geschaffen sind, dass plötzlich mehrere Gesellschafter mit unterschiedlichen Interessen mitwirken.

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Eines der ganz zentralen Themen einer jeden Unternehmensnachfolge ist die (finanzielle) Absicherung des Unternehmers und seiner Familie. Das bis zur Übergabe bezogene Geschäftsführergehalt fällt nach der Übergabe in der Regel ebenso weg wie die Erträge aus dem übergebenen Unternehmen.

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Die lebzeitige Übertragung eines Unternehmens an Familienangehörige ist in vielen Fällen die sinnvollste und effektivste Form der Unternehmensnachfolge. Durch die rechtzeitig eingeleitete Übergabe des Unternehmens lassen sich Erbstreitigkeiten und Steuern vermeiden und die Zukunft des Unternehmens langfristig sichern.

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Neben der familieninternen Unternehmensnachfolge kommt selbstverständlich auch die Unternehmensnachfolge durch eine Übertragung des Unternehmens auf Dritte in Betracht. Zunächst besteht natürlich die Möglichkeit, ein Unternehmen zu verkaufen. Die Veräußerung eines Unternehmens ist jedoch eine umfangreiche Aufgabe, die frühzeitig angegangen und strategisch vorbereitet werden sollte.

» Eheverträge

Die deutsche Rechtsordnung knüpft an die Heirat für den Unternehmer und seinen Ehepartner einschneidende rechtliche Folgen: Sie müssen Ihren Zugewinn bei Scheidung und bei Tod teilen. Zudem entstehen im Falle der Trennung bzw. Scheidung monatliche Unterhaltsansprüche nach den ehelichen Lebensverhältnissen und die während der Ehe erzielte Altersversorgung (insbesondere die Rentenansprüche) der Ehegatten werden ebenso aufgeteilt.