Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handelsrecht und Steuerrecht

Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handelsrecht und Steuerrecht

Der Jahresabschluss baut auf einer gewissenhaft durchgeführten Buchhaltung auf und ist der rechnerische Abschluss eines Geschäftsjahres. Der Jahresabschluss enthält wichtige Informationen über den wirtschaftlichen Zustand eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag, meist zum Abschluss eines Wirtschaftsjahres. Er dient aber nicht nur der Dokumentation des vergangenen Geschäftsjahres und als Grundlage für die Besteuerung, er ist vielmehr auch die auch Basis für zukunftsorientierte Planungen und das Aufzeigen von Entwicklungstendenzen eines Unternehmens sein. Daneben bietet die Analyse eines Jahresabschlusses dem Unternehmer, Banken, Gläubigern und möglichen Investoren einen Überblick über den wirtschaftlichen Erfolg der unternehmerischen Tätigkeit.

Die Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handelsrecht und nach Steuerrecht ist ein zentraler Bestandteil unserer Steuerberatung. Unterschiedliche Bilanzierungsvorschriften und unterschiedliche Ansatz- und Bewertungswahlrechte können die Erstellung von gesonderten handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Jahresabschlüssen erforderlich machen. Daneben sind bestimmte Unternehmen, insbesondere Kapitalgesellschaften verpflichtet, ihren Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger zu publizieren.

Alle diese Leistungen übernehmen wir gerne für Sie. Unsere Leistung ist dabei aber natürlich nicht erschöpft. Denn unser Ziel ist es, Ihnen echte Mehrwerte zu bieten. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen zeigen wir Ihnen deshalb zunächst die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten auf. Daneben erhalten Sie Ihren Jahresabschluss zeitnah und mit einer Beratung, in der wir gemeinsam die Vergangenheit und notwendige oder sinnvolle Maßnahmen für die Zukunft besprechen. Darüber hinaus erhalten Sie eine umfassende Analyse und Präsentation Ihres Jahresabschlusses, inkl. betriebswirtschaftlicher Unternehmensanalyse. Auf Wunsch erhalten Sie von uns daneben ein Rating und einen Bonitätsindex und eine Erläuterung bei Ihrer Hausbank.

Von uns erstellte Jahresabschlüsse werden nicht nur dem Anspruch gerecht, in Hinblick auf die individuellen Vorgaben unserer Mandanten und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben steueroptimal gestaltet zu sein, sie sind auch von hoher betriebswirtschaftlicher Aussagekraft. Unsere Mandanten erfüllen auf diese Weise nicht nur ihre Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt, sondern sie werden auch bei Kreditgesprächen, Ratingverfahren sowie bei Verhandlungen mit potentiellen Investoren bestmöglich bewertet.

Je nach Ihren Wünschen erhalten Sie von uns erstellte Jahresabschlüsse in digitaler Form oder in Papierform – oder natürlich sowohl digital als auch in Print.

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