Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen

Sie sind Freiberufler (z.B. Arzt, Anwalt, Notar oder Architekt) oder Gewerbetreibender und nicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet, so erstellen wir gerne für Sie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG zur Ermittlung Ihres steuerlichen Gewinns.

Im Unterschied zu einer periodengerechten Gewinnermittlung (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) liegt der Einnahmen-Überschuss-Rechnung das Zufluss-Abfluss-Prinzip (§ 11 EStG) zu Grunde.

Unsere Leistung erschöpft sich nicht in der reinen Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnung, denn das können viele. Wir schaffen echte Mehrwerte für Sie. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen zeigen wir Ihnen deshalb zunächst die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten auf. Daneben erhalten Sie Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung zeitnah und mit einer Beratung, in der wir gemeinsam die Vergangenheit und notwendige oder sinnvolle Maßnahmen für die Zukunft besprechen. Darüber hinaus erhalten Sie eine umfassende Analyse und Präsentation Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung, inkl. betriebswirtschaftlicher Unternehmensanalyse. Auf Wunsch erhalten Sie von uns daneben ein Rating und einen Bonitätsindex und eine Erläuterung bei Ihrer Hausbank.

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