Steuerstrafrecht und Selbstanzeigen

Steuerstrafrecht und Selbstanzeigen

Selbstanzeigen

Durch verschiedene Konstellationen kann es vorkommen, dass bei der Finanzbehörde unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht wurden, die zu einer Steuerverkürzung geführt haben. Sei es bspw. durch verschwiegene Kapitalerträge aus dem Ausland oder auch durch verspätet abgegebene Umsatzsteuer- oder Lohnsteuervoranmeldungen. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden. Das Steuerrecht ermöglicht jedoch demjenigen, der zur Steuerehrlichkeit zurückkehrt Straffreiheit. Diese Möglichkeit wird als Selbstanzeige bezeichnet.

In Anbetracht der möglichen Folgen einer Steuerhinterziehung oder einer Steuerverkürzung benötigen Sie in solchen Situationen diskrete, kompetente und erfahrene Experten an Ihrer Seite. Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater unterstützen Sie bei der Aufarbeitung und der rechtlichen Würdigung des Sachverhalts und natürlich bei der Entscheidung, ob eine strafbefreiende Selbstanzeige in der konkreten Situation sinnvoll und wirksam ist. Kommen wir zum Ergebnis, dass eine Selbstanzeige das richtige Mittel ist, erstellen wir diese schnell und umfassend und kommunizieren die Selbstanzeige mit dem zuständigen Finanzamt.

Steuerstrafverteidigung

Die Grenze zwischen legalen Steuergestaltungen und illegaler Steuerhinterziehung ist für Steuerpflichtige oftmals nur schwer zu erkennen. Insbesondere im Bereich der Umsatz- und Lohnsteuer sind sich Steuerpflichtige vielfach gar nicht bewusst, dass sie Gesetzesverstöße begehen könnten und geraten dennoch ins Visier der Steuerfahndung. Dabei ist die Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt und wird heutzutage massiv verfolgt.

Egal ob Unternehmer oder Privatperson, die Bekanntgabe, dass ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wurde oder die Steuerfahndung ermittelt, löst nicht selten Existenzängste. Es ist daher unerlässlich, dass sich Betroffene so schnell wie möglich mit ihrem Berater austauschen und die nächsten Schritte für eine Verteidigung sorgfältig und strategisch planen. Sie können sich darauf verlassen, dass wir uns umgehend um Ihren Fall kümmern und uns eng, vertrauensvoll und diskret mit Ihnen abstimmen und Ihnen mit Rat und Tat zurzeit stehen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Dabei müssen ungerechtfertigte Steueransprüche des Staates nachhaltig abgewehrt und strafrechtliche Vorwürfe müssen entkräftet werden. Die bestmögliche Verteidigung in Steuerstrafsachen erfordert daher hoch spezialisiertes Wissen sowohl im Steuerrecht als auch im Strafrecht und im Strafprozessrecht. Eine Kombination, die nicht an jeder Ecke zu haben ist. Im Rahmen von Steuerstrafverfahren werden Sie daher von unseren Spezialisten vertreten, die eine tiefgehende und fundierte Expertise in allen notwendigen Bereichen aufweisen. Wir treten für Sie ein, wenn Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen, Vernehmungen, Zugriffe auf Ihr Vermögen, Untersuchungshaft und weitere Ermittlungs- oder Strafverfolgungsmaßnahmen drohen. Der Umgang mit Finanz- und Strafverfolgungsbehörden sowie mit Gerichten ist unser Alltag. Wir koordinieren diskret die steuerliche und strafrechtliche Verteidigung. Dabei sollte es aus unserer Sicht nicht zwingend immer nur darum gehen, sich mit den Finanzbehörden oder Staatsanwaltschaft zu messen. Vielmehr sollte stets das Ziel im Auge behalten werden, eine effiziente und ergebnisorientierte Lösung zu erreichen. Denn ein Steuerstrafverfahren ist fast immer eine enorme Belastung für den Betroffenen – und diese Belastung wollen wir gering halten!

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