Steueroptimierte Testamente

Steueroptimierte Testamente

Jahr für Jahr vererben und schenken die Deutschen ein Vermögen im Milliardenbereich. Davon profitiert zumeist auch das Finanzamt – und zwar teilweise ganz schön erheblich –, denn eine nicht steueroptimierte Nachfolgeplanung kann eine erhebliche Belastung mit Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer auslösen.

Durch eine gut geplante und steueroptimierte Nachfolge kann die Steuerbelastung mit Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer hingegen oftmals erheblich reduziert oder gar vermieden werden.

Vermeidung bestimmter Testamentsarte – Berliner Testament

Eine der bekanntesten und beliebtesten Testamentsarten ist das Berliner Testament. Bei dieser Gestaltungsvariante setzen sich Ehegatten zunächst gegenseitig zu Erben ein und ihre Kinder sollen erst im Falle des Todes des Letztversterbenden etwas erhalten. Mag dieses Ergebnis oftmals zur Absicherung des überlebenden Ehegatten gewollt sein, kann es steuerlich in vielen Fällen äußerst ungünstig sein.

So führt es bei größeren Nachlässen jenseits der persönlichen Freibeträge des § 16 ErbStG regelmäßig zur zweifachen Besteuerung des Vermögens des Erstverstorbenen innerhalb kurzer Zeit, die auch durch die Steuerermäßigung wegen Mehrfacherwerbs nach § 27 ErbStG nicht ausreichend gemildert wird. Denn zum einen unterliegt das Vermögen beim Tod des erstversterbenden Ehegatten der Erbschaftsteuer. Sodann unterliegt es beim Tod des überlebenden Ehegatten in der Folge nochmals der Erbschaftsteuer, bevor es letztlich wie geplant bei den Kindern ankommt. Zugleich werden die Freibeträge der Kinder beim ersten Todesfall verschenkt. Dabei gibt es durchaus geeignete Alternativen, die den Vorstellungen der Beteiligten ebenso gerecht werden können, ohne die geschilderten steuerlichen Nachteile. Zivilrechtlich hat das Berliner Testament darüber hinaus den Nachteil, dass die beim Tod des Erstverstorbenen nicht bedachte Abkömmlinge Pflichtteilsansprüche geltend machen können, was zu Liquiditätsproblemen führen kann.

Die Rechtsanwälte und Steuerberater der Kanzlei Welzer & Partner beraten Sie gerne zu geeigneten, individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen, steueroptimierten Alternativen.

Steuerfreibeträge optimal nutzen

Auch sollten stets steuerliche Freibeträge optimal genutzt werden, indem das Vermögen testamentarisch steueroptimal verteilt wird. Für Familienmitglieder sind die Freibeträge großzügig bemessen. Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro. Kinder haben gegenüber jedem Elternteil einen Freibetrag von 400.000 Euro und Enkelkinder können steuerfrei 200.000 Euro bekommen. Entfernteren Verwandten, wozu beispielsweise auch Geschwister, Neffen und Nichten zählen, und Freunden steht hingegen nur ein Freibetrag von 20.000 Euro zu.

Eine optimale Aufteilung des Vermögens zwischen Ehegatten zu Lebzeiten sowie eine steueroptimale Vermögensverteilung in Testamenten können eine erhebliche Steuerersparnis bewirken, zumal die Freibeträge gegenüber jedem Ehegatten gelten.

Auch können die Freibeträge alle 10 Jahre auf das Neue genutzt werden, sodass sich auch durch eine sukzessive Vermögensübertragung eine erhebliche Steuerersparnis realisieren lassen kann. So können Eltern ihrem gemeinsamen Kind jeweils 400.000 Euro schenken und dies nach 10 Jahren wiederholen. Dadurch wird dem gemeinsamen Kind ein Gesamtvermögen von 1,6 Millionen Euro völlig steuerfrei übertragen. Werden daneben noch weitere Kinder oder Enkelkinder einbezogen, sind leicht Vermögensübertragungen im Wert von mehreren Millionen steuerfrei möglich.

Daneben bestehen weitere Steuerfreibeträge, die im Rahmen der Testamentsgestaltung optimal genutzt werden können (bspw. der Versorgungsfreibetrag). Durch geschickte Testamentsgestaltung kann hierdurch die Gesamtsteuerlast erheblich vermindert werden. Ein steueroptimales Testament kann beispielsweise die Erbquoten so verteilen, dass dem Ehegatten der neben dem Zugewinnausgleich zustehende Ehegatten-Freibetrag und der besondere Versorgungsfreibetrag in voller Höhe genutzt wird. Die Steuerberater und auf Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht spezialisierten Rechtsanwälte der Kanzlei Welzer & Partner helfen Ihnen gerne dabei, Ihr Vermögen steueroptimal zu strukturieren.

Anordnung von Vermächtnissen und Supervermächtnissen

Die testamentarische Anordnung von Vermächtnissen kann sowohl aus persönlichen Gründen als auch aus steuerlichen Gründen sinnvoll sein. Zum einen können einzelne Personen mit Vermögenswerten bedacht werden, ohne diesen die starke Stellung eines Erben zuzubilligen. Zugleich können dadurch zusätzliche Steuerfreibeträge genutzt werden und die Steuerwerte einzelner Nachlassgegenstände können individuell zugewiesen werden.

Daneben kann über die Anordnung eines sogenannten Supervermächtnisses nachgedacht werden. Hierbei handelt es sich um eine Kombination aus Zweckvermächtnisses (§ 2156 BGB), Bestimmungsvermächtnis (§§ 2151, 2153 BGB) und der Regelung des § 2181 BGB. Der überlebende Ehegatte hat als Beschwerter die Befugnis, unter mehreren ihm vorgegebenen Personen den bzw. die auszuwählen, der etwas erhalten soll und innerhalb vorgegebener Grenzen zu bestimmen was der jeweilige erhalten soll. Er kann gemäß § 2156 BGB die Leistung nach billigem Ermessen bestimmen und die Zeit der Erfüllung nach freiem Belieben gemäß § 2181 BGB festlegen. Er kann den Bedachten weitgehend frei einzelne Gegenstände zuweisen, diese bewerten und Ausgleichs- bzw. Gleichstellungszahlungen festlegen. Hierdurch können die Ziele eines Berliner Testaments (Übergabe des Vermögens zunächst auf den überlebenden Ehegatten) mit der Möglichkeit der Ausnutzung steuerlicher Vorteile kombiniert werden. Das Vermächtnis kann auch durch wiederholte Übertragung von Vermögen erfüllt werden, insbesondere wenn durch Zeitablauf neue erbschaftsteuerliche Freibeträge entstehen.

Generationen überspringen

Unter Umständen kann es im Zuge einer langfristigen Steuerplanung sinnvoll sein, Vermögen testamentarisch unter Überspringung einer Generation gleich auf Enkelkinder zu übertragen. Durch das Überspringen einer Generation kann eine zusätzliche Besteuerung vermieden werden, die durch eine weitere Übertragung unter Einbeziehung einer zusätzlichen Generation ausgelöst würde. Die optimale Testamentsgestaltung durch das Überspringen einer Erbengeneration bedarf jedoch einer intensiven erb- und steuerrechtlichen Beratung, da verschiedene weitere Aspekte, wie das Pflichtteilsrecht, in die Überlegungen einzubeziehen sind.

Ihre Steuerberater Rechtsanwälte von Welzer & Partner beraten Sie gerne bei der Erstellung eines steueroptimierten Testaments im Umkreis von Villingen-Schwenningen, St. Georgen, Tuttlingen, Rottweil und Stuttgart.

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