Rechtsanwalt Dr. Stefan Jäkel berät insbesondere mittelständische Unternehmen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht und im Sozialversicherungsrecht.
In streitigen Auseinandersetzungen vor den Zivil- und Arbeitsgerichten vertritt er auch Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte.
Ein weiterer Schwerpunkt von Herr Dr. Jäkel liegt im Gesellschaftsrecht. Neben der gestaltenden Beratung gehören auch hier streitige Auseinandersetzungen zu seinem Tätigkeitsumfang. Im Aktienrecht unterstützt Rechtsanwalt Dr. Jäkel u.a. auch Aktiengesellschaften bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlungen.
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