Unternehmensübertragung auf Familienangehörige

Unternehmensübertragung auf Familienangehörige

Die lebzeitige Übertragung eines Unternehmens an Familienangehörige ist in vielen Fällen die sinnvollste und effektivste Form der Unternehmensnachfolge. Durch die rechtzeitig eingeleitete Übergabe des Unternehmens lassen sich Erbstreitigkeiten und Steuern vermeiden und die Zukunft des Unternehmens langfristig sichern. Kinder können so gezielt, langfristig und wenn gewünscht auch schrittweise an die Aufgaben und die Verantwortung eines Unternehmers herangeführt werden. Auch lassen sich so komplexe, aus der Vergangenheit entstandene Firmenstrukturen, wie Betriebsaufspaltungen, im Vorfeld optimal gestalten. Die lebzeitige Übertragung eines Unternehmens im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ist daher gegenüber der Vererbung zum Todeszeitpunkt häufig vorzugswürdig.

Die Rechtsanwälte und Steuerberater von Welzer & Partner entwickeln hierzu gemeinsam mit dem Unternehmer und dessen Familie ein individuelles Konzept für eine optimierte Unternehmensnachfolge. Dabei berücksichtigen wir neben steuerrechtlichen, erbrechtlichen, zivilrechtlichen, familienrechtlichen Vorgaben auch betriebswirtschaftliche Aspekte und vor allem die Persönlichkeiten von Übergeber und Übernehmer. Wir verfügen über das notwendige Knowhow und die Erfahrung, um Steuerfallen zu vermeiden und die Unternehmensnachfolge gegen existenzbedrohende Pflichtteilsansprüche abzusichern.

Dabei werden auch die Aspekte der wirtschaftlichen Absicherung des Übergebers und seiner weiteren Familie berücksichtigt (bspw. durch einen Nießbrauchsvorbehalt, durch die Vereinbarung einer Leibrente oder einer lebenslangen Versorgungsleistung oder durch einen Beratervertrag) und es werden Vorkehrungen gegen unerwartete Entwicklungen (bspw. durch maßgeschneiderte Rückforderungsrechte) getroffen. Zudem optimieren wir die Übergabe von Unternehmen unter steuerlichen Gesichtspunkten. Wir gestalten gemeinsam mit Übergeber und Übernehmer Gesellschaftsverträge, die den Interessen des Nachfolgers, der das Unternehmen übernimmt, und denen des Übergebers gerecht werden, zum Beispiel durch Regelungen zur Entscheidungsfindung oder durch die Einrichtung eines Beirats. Auch berücksichtigen wir alternative Gestaltungsvarianten, wie die Implementierung einer Stiftung, zur Sicherung des Unternehmens im Interesse der Familie.

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